BAFA-geförderte Unternehmensberatung

Für förderfähige Unternehmen können Beratungsleistungen teilweise staatlich bezuschusst werden. EVS Controlling ist als Beratungsunternehmen im BAFA-Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gelistet.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt können kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe sein, sofern sie die geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen.
Den Antrag stellt das beratene Unternehmen selbst. BAFA prüft jeden Antrag einzeln; ein Zuschuss kann nicht garantiert werden.


Welche Beratungen kommen infrage?

Förderfähig können individuell konzipierte Beratungen zu wirtschaftlichen und finanziellen Fragen der Unternehmensführung sein – zum Beispiel eine Analyse der Liquiditätssituation, die Entwicklung eines Forecasts oder die Ableitung konkreter Maßnahmen.

Die Förderung bezieht sich auf ein klar abgegrenztes Beratungsprojekt. Laufendes Monatsreporting ist davon zu unterscheiden und nicht automatisch förderfähig. Buchführungs- und steuerberatende Tätigkeiten sind ausgeschlossen.

So läuft es ab

1.- Unverbindliches Erstgespräch: Wir besprechen den Beratungsbedarf und klären, ob sich ein konkretes Beratungsprojekt abgrenzen lässt.

2.- Beratungsumfang und Angebot

EVS beschreibt Ziele, Umfang und Kosten der geplanten Beratung. Anschließend stellt das Unternehmen den Antrag online über das BAFA-Verfahren.

3.- Schriftliches Informationsschreiben abwarten

Erst nach Erhalt dieses Schreibens darf der Beratungsvertrag geschlossen und mit der Beratung begonnen werden. Auch der Vertragsabschluss gilt bereits als Beratungsbeginn.

4.- Beratung und Nachweise

Nach Abschluss werden Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis eingereicht. Das Unternehmen bezahlt die Rechnung zunächst vollständig. BAFA entscheidet anschließend über den Zuschuss.

Adresse

Am Bonland 8

97464 Oberwerrn

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 16 - 20 Uhr

Samstag: 09:00 - 15:00 Uhr

Sonntag: geschlossen

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